Elternhaus und Schule sollen vertrauensvoll und aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten, damit sich die Kinder bestmöglich entwickeln können. Die Gewährleistung einer erfolgreichen Erziehung der Kinder ist unsere gemeinsame Aufgabe. In unserer Schule sollen die Kinder immer das Gefühl haben, anerkannt und wertgeschätzt zu sein. Als katholische Grundschule orientieren wir uns im folgenden Leitfaden an christlichen Werten. Besondere Bedeutung messen wir bei unserem gemeinsamen Handeln diesen Punkten zu:

  • Leben des friedlichen und höflichen Umgangs miteinander
  • Förderung der Lern – und Leistungsbereitschaft der Kinder

Wir, die Schule

erziehen das Kind

  • zu respektvollem und höflichem Umgang miteinander
  • zum gewaltfreien Lösen von Konflikten
  • zu Hilfsbereitschaft und sozialem Verhalten
  • zu selbstständigem Arbeiten
  • zu Ehrlichkeit

Wir unterstützen das Kind bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten im Unterricht.

  • Wir helfen den Kindern das Lernen zu lernen.
  • Wir bereiten den Unterricht gewissenhaft auf Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne und schulinterner Absprachen vor und nach.
  • Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
  • Wir bewerten Schülerleistungen vorurteilsfrei und berücksichtigen individuelle Besonderheiten.
  • Wir erteilen den Kindern aus dem Unterricht resultierende Hausaufgaben, die in der Regel in 30 min (Kl. 1 und 2) bzw. 45 min (Kl. 3 und 4) zu erledigen sind. Am Freitag haben die Kinder keine Hausaufgaben.
  • Wir halten die Kinder zum sachgemäßen Gebrauch und pfleglichen Umgang mit Schulinventar und Arbeitsmitteln an.
  • Wir sorgen dafür, dass die Bedürfnisse der Kinder nach Geborgenheit, Lob und Anerkennung im Unterricht und Schulleben berücksichtigt werden.

Kooperation

Wir informieren die Eltern über die Lernentwicklung des Kindes, seine Persönlichkeitsentwicklung und über wichtige schulische Ereignisse.

Bei Schwierigkeiten suchen wir frühzeitig das Gespräch mit allen Beteiligten und bieten auch außerschulische Hilfen an. Führt das Gespräch in Ausnahmefällen zu keiner Einigung/Lösung, kann unter Rücksprache aller Beteiligten die Beratungslehrerin hinzugezogen werden.

Wir achten auf den Informationsfluss von Schule und Elternhaus. Wir führen im Bedarfsfall kurzfristige Gespräche mit den Eltern und Schülern und ziehen – wenn nötig die Schulleitung hinzu.

Wir bieten wöchentliche Sprechstunden/ Sprechtage nach vereinbarten Terminen an.

Wir beraten im Bedarfsfall mit den Eltern über Erziehungsmaßnahmen.

Wir, die Eltern

erziehen das Kind

  • zu respektvollem und höflichem Umgang miteinander
  • zum gewaltfreien Lösen von Konflikten
  • zu Hilfsbereitschaft und sozialem Verhalten
  • zu Selbstständigkeit (An- und Ausziehen, Schuhe binden, Tornister ein- und auspacken, Erledigung der Hausaufgaben, Toilettengang)
  • zu Ehrlichkeit
  • zu einem maßvollen und altersgerechten Umgang mit Medien

Wir zeigen für die schulische Entwicklung des Kindes Interesse, unterstützen es und haben Zeit für unser Kind. Wir fragen nach schulischen Erlebnissen, loben das Kind für seine Anstrengungen und ermutigen es bei Schwierigkeiten und /oder Misserfolgen. Wir nehmen an schulischen Veranstaltungen teil.

Damit der Unterricht in der Schule gelingen kann, sorgen wir für gute Rahmenbedingungen.

  • Wir achten auf die Vollständigkeit aller Materialien und kontrollieren diese in regelmäßigen Abständen.
  • Zum sachgemäßen Gebrauch und pfleglichem Umgang mit Arbeitsmitteln halten wir die Kinder an, ggf. ersetzen wir beschädigtes Material.
  • Wir schicken das Kind pünktlich zur Schule.
  • Wir sorgen dafür, dass die Hausaufgaben regelmäßig und an einem ruhigen Platz erledigt werden.
  • Wir sorgen für ein gesundes Schulfrühstück.
  • Wir sorgen für ausreichenden Schlaf.

Kooperation

Wir suchen den Kontakt zur Schule bei eigenen Anliegen über den mit der Klassenlehrkraft vereinbarten Weg (z. B. bei Ereignissen, die das Verhalten des Kindes beeinflussen). Wir verzichten darauf, die Klassenleitung am Wochenende zu kontaktieren, sofern es sich nicht um dringliche Anliegen (z. B. Todesfall in der Familie, ernsthafte Erkrankung, etc.) handelt. Die Schule informieren wir unverzüglich über Änderungen von Adressen und Telefonnummern. Hierzu nehmen wir zunächst immer Kontakt über das Sekretariat der Schule auf (s. Schule-ABC).

Wir sind für die Lehrerinnen und Lehrer erreichbar. Gesprächsangebote der Schule nehmen wir termingerecht wahr (Sprechtage, Pflegschaften). Bei Nicht-Teilnahme an Pflegschaftsabenden erkundigen wir uns eigenverantwortlich bei anderen Eltern über den Inhalt. Auf Wunsch können wir nach vorheriger Terminvereinbarung das Protokoll im Sekretariat einsehen.

Wir verpflichten uns bei offenen Fragen und insbesondere bei Problemen rechtzeitig das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Führt das Gespräch in Ausnahmefällen zu keiner Einigung/Lösung, kann unter Rücksprache aller Beteiligten die Beratungslehrerin hinzugezogen werden.

Beim Fehlen unseres Kindes entschuldigen wir es mündlich vor Unterrichtsbeginn und am Ende der Krankheit geben wir ihm eine schriftliche Entschuldigung mit. Wir sorgen im Krankheitsfall dafür, dass die Hausaufgaben nachgearbeitet werden können (Info durch die Schule oder Mitschüler).

Wir beraten uns im Bedarfsfall mit der Schule über Erziehungsmaßnahmen.